Zurück zur Übersicht

ESRS E1 Klimawandel

ESRS E1 Klimawandel

Wie bereits angekündigt starten wir heute mit dem ersten Newsletter der ESRS-Standard-Newsletter-Reihe. Dieser Newsletter behandelt den ESRS E1 Standard des Themengebiets Klimawandel.

Die Unterthemen des ESRS E1 sind:

·        Anpassung an den Klimawandel

·        Klimaschutz

·        Energie

Für ein berichtendes Unternehmen gibt es verschiedene Angabepflichten. Diese beinhalten beispielsweise einen Übergangsplan für den Klimaschutz, Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel, Angaben zum Energieverbrauch und Energiemix der berichtenden Organisation sowie die THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen. Wie genau sich die einzelnen Scopes zusammensetzen ist in der untenstehenden Grafikdargestellt.

Es ergeben sich für Unternehmen unter anderem die folgenden Aktivitäten:

·        Darstellung des Energieverbrauchs sowie dem zugrunde liegenden Energiemix.

·        Die Treibhausgasemissionen müssen standardspezifisch nach Scope 1, 2 und 3offengelegt werden. Eine bestehende Treibhausgas Erfassung sollte dahingehendüberarbeitet und überprüft werden. Gegebenenfalls mit einer geeigneten Software oder der Unterstützung eines Dienstleisters.

·        Ziele und Maßnahmen hinsichtlich der Reduktion der Treibhausgasemissionen sind festzulegen und zu erarbeiten.

·        Klimabedingte Risiken und Chancen für das Unternehmen sind zu analysieren und Handlungsoptionen zu erarbeiten.

Rahmenbedingungen:

·        Die Angaben der Treibhausgasemissionen sind für die gesamte Wertschöpfungsketteabzuliefern, auch jene aus Scope 3. Im ersten Berichtsjahr können Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitern auf die Angaben der Scope 3 Emissionen verzichten.

·        Ergibt die Wesentlichkeitsbewertung, dass der Klimawandel nicht essentiell für ein Unternehmen ist, dann ist eine detaillierte Rechtfertigung inkl. Analyse unterwelchen Bedingungen der Klimawandel essentiell für das Unternehmen wird, zu erstellen.

·        Da Immobilien immer Brutto-Treibhausgasemissionen verursachen, ist die Anwendung des ESRS E1 umzusetzen.

Bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Implementierung der notwendigen Prozesse in den Unternehmensalltag helfen wir Ihnen gerne mit unserem Nachhaltigkeitsteam.

Weiterführende Links:

Aktualisiert am
10.4.2024

Das könnte Sie auch interessieren