ESRS - European Sustainability Reporting Standards

Wie der GRI-Standard ist der ESRS-Standard in vier Teilbereiche unterteilt und deckt somit alle Nachhaltigkeitsthemen im ESG-Kontext ab.

Die beiden Querschnittsstandards der CSRD beschäftigen sich mit den „Allgemeinen Anforderungen“ sowie den „Allgemeinen Angaben“ an das Nachhaltigkeitsreporting nach CSRD.

Die ESRS 1 legt spezifische Anforderungen für die Struktur, den Inhalt und das Format von Nachhaltigkeitsberichten fest, um deren Vergleichbarkeit und Qualität zu verbessern und die Transparenz von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten in Unternehmen zu erhöhen. Ebenso ist darin nachzulesen wie die Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsinformationen für ein Unternehmen zu bewerten sind. Die ESRS 1 kann als Handbuch oder Leitfaden für die Verwendung der Standards gesehen werden.

Der Fokus der ESRS 2 liegt auf den „Allgemeinen Angaben“, dieser Standard und dessen Angaben sind verpflichtend für jedes berichtende Unternehmen anzuwenden. Neben allgemeinen Angaben zur Unternehmensstruktur und der Geschäftstätigkeit sind hier auch die Prozesse der Wesentlichkeitsbewertung darzulegen. Die Angabepflichten sind sektorunabhängig und für alle Nachhaltigkeitsthemen anzuwenden.

Aktualisiert am
20.3.2024

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