Der Global Reporting Initiative (GRI) - Standard ist der am weitesten verbreiteten Rahmenwerke für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und bietet den verpflichteten Unternehmen eine optimale Vorbereitung auf die Reporting-Pflichten.

Am 31. Juli 2023wurden die neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) - Standards veröffentlicht, die in Zukunft die maßgebliche Grundlage der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Europa sein werden. Die ESRS-Standards sind durch die EFRAG(European Financial Reporting Advisory Group) im Auftrag der EU-Kommission ausgearbeitet worden.  

Am 4. September 2023gaben GRI und EFRAG eine gemeinsame Erklärung mit dem Ziel einer weiteren engen Zusammenarbeit bei der Standard-Entwicklung bekannt.

Die EFRAG hat bei der Ausarbeitung des ESRS-Entwurfs von Anfang an die GRI-Standards als wichtige Referenz und Grundlage für viele ESRS-Berichtspflichten herangezogen. Bestehende Berichterstattungen nach GRI sind gut auf die Berichterstattung im Rahmen des ESRS vorbereitet. Dabei wurde eine gute Kompatibilität zwischen ESRS und GRI festgelegt. Unternehmen, die auf europäischer Ebene nach dem ESRS berichten, profitieren davon, wenn sie beispielsweise gleichzeitig auf internationaler Ebene ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem GRI-Standard fortführen.

Wie die ESRS ist der GRI-Standard in vier Abschnitte unterteilt und deckt alle Nachhaltigkeitsthemen im ESG-Kontext ab:

Die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1 beruht auf dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Die ESRS-Wesentlichkeitsanalyse lehnt sich damit stark an GRI an. Sie stellt ein zentrales Element dar, um Auswirkungen, Risiken und Chancen in Erfahrung zu bringen und darüber in Übereinstimmung mit den einzelnen ESRS zu berichten.

Die Umsetzung der ESRS ist stufenweise wie folgt einzuhalten:

  • Reporting Geschäftsjahr 2024 im Bericht 2025: Unternehmen, welche Berichtspflichten nach NFRD (AT: NaDiVeG) erfüllen müssen
  • Reporting Geschäftsjahr 2025 im Bericht 2026: ‍
    • weitere große Kapitalanlagegesellschaften (2von 3 Kriterien müssen zutreffen)
      • mit 250MA (oder mehr) im Jahresdurchschnitt
      • Bilanzzsumme von 25 Mio. Euro
      • Bzw. 50 Mio. Euro Umsatz
  • Reporting Geschäftsjahr 2026 im Bericht 2027:
    • Börsennotierte KMUs
    • Kleine und nicht komplexe Kreditinstitute
    • Firmeneigene Versicherungsunternehmen
  • Reporting Geschäftsjahr 2028 im Bericht 2029: Unternehmen aus Drittstaaten mit Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen in der EU, bei Überschreiten des Schwellenwerts von 150 Mio. Euro Nettoumsatzerlöse (in der EU) für mindestens 2 Jahre.

Es ist eine Übergangsphase vorgesehen, bevor der volle Berichtsumfang durchgeführt werden muss.

Im Gegensatz zu bereits bestehenden Nachhaltigkeitsstandards wie der GRI handelt es sich hierbei um die Standards der Europäischen Union. Weiters sind die ESRS-Standards für die oben angeführten Unternehmen verpflichtend, die Anwendung der GRI-Standards(Global Reporting Initiative) beruht auf Freiwilligkeit.

Sollte Ihr Unternehmen nun bereits ein Nachhaltigkeits-Reporting nach der GRI durchführen, so ist kein bzw. kaum mit einem Mehraufwand für Sie zu rechnen. Die notwendigen Daten und Information sind in Ihrem Unternehmen bereits vorhanden. Es ist demnach davon auszugehen, dass Sie Dank Ihres GRI-Berichts den Übergang zur ESRS reibungslos gestalten können. Die EFRAG erlaubt es den Unternehmen, die GRI-Standards zu nutzen, um über zusätzliche wesentliche Themen zu berichten, die nicht von den ESRS abgedeckt werden – was bedeutet, dass eine Berichterstattung sowohl nach den ESRS als auch nach den GRI-Standards in einem Bericht möglich ist.

Für die Berücksichtigung der GRI-Standards, beim Einsatz der ESRS spricht, dass die österreichische Finanzmarktaufsicht(FMA) nach GRI erstellte Nachhaltigkeitsberichte bereits in der Vergangenheit als Grundlage akzeptiert hat.

Was empfehlen wir in dieser Phase? Es ist ratsam, den bereits erstellten GRI-Bericht als Ausgangspunkt zu nehmen und die ESRS-Standards in die Berichterstattung zu integrieren, um sicherzustellen, dass alle relevanten Anforderungen erfüllt werden. Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass Ihre Berichterstattungssysteme und Prozesse den ESRS-Anforderungen entsprechen. Gerne Helfen wir Ihnen mit unserer jahrelangen Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Erfahrung dabei.

Wir unterstützen Sie gerne bei ihrer weiteren Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für ihr Unternehmen.

Aktualisiert am
16.4.2024

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